Sie können einen Antrag auf Wohngeld in der Form des Mietzuschusses stellen, wenn Sie Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum sind. Antragsberechtigt ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.
Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen, Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarung, Mietbescheinigung nach Formblatt, Mietquittungen, sonstige Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis).
Wenn Sie glauben, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld zu erfüllen (z.B. wegen geringem Familieneinkommen).
Keine
Name: | Oswald, Andreas (Verw.Angestellter) |
Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Wahlen, Land-und Forstwirtschaft, Sozialwesen, Jugend und Sport, Gesundheitswesen | |
Kontakt: | Tel. 08504 9122 10, Fax 08504 9122 23 |
eMail: | andreas.oswald@thurmansbang.de |
Büro: | 1. Stock, Zimmer 14 |