Sterbeurkunde

Beschreibung:

Sie müssen sich dazu an das Standesamt, das für diejenige Gemeinde örtlich zuständig ist, in der die Person verstorben ist, wenden.

Das Standesamt für die Gemeinden Thurmansbang und Zenting befindet sich in Grafenau.

Beispiel:

Eine Person mit Wohnsitz in Thurmansbang stirbt in Thurmansbang. Die Sterbeurkunde wird dann im Standesamt der Stadt Grafenau ausgestellt.

Notwendige Unterlagen:

Sie müssen nachweisen, dass Sie zur Anforderung der Urkunde berechtigt sind.

Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):

Standesamt Grafenau, Fr. Höcker, Tel.:08552/9623-46