Sterbefälle

Beschreibung:

Ein Sterbefall muss beim Standesamt des Sterbeortes spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Der Sterbefall soll durch die nächsten Verwandten oder durch den Bestatter oder durch eine andere Person angezeigt werden. Nach Beurkundung werden die Sterbeurkunden ausgegeben (sh. Sterbeurkunde).

Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):

Standesamt Grafenau, Fr. Höcker, Tel.:08552/9623-46