Ein Führungszeugnis wird vorwiegend benötigt bei Bewerbungen, bei Führerscheinanträgen nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis, bei bestimmter gewerblicher Tätigkeit (z.B. Hotel- und Gaststättenbetrieb, Makler). Ein Führungszeugnis wird immer dann verlangt, wenn es auf den Leumund der Person ankommt. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Bonn ausgestellt und enthält die dort registrierten Vorstrafen. Es finden hauptsächlich Führungszeugnisse Belegart "N" (für eigene Zwecke, Zusendung des Führungszeugnisses an den Antragsteller) und Belegart "O" (zur Vorlage einer Behörde, Zusendung unmittelbar an die Behörde) Verwendung.
Bei Belegart "O": Anschrift und Aktenzeichen der Behörde
Nach Bedarf (vom Antrag bis zur Ausstellung vergehen ca. 14 Tage).
13,- €
Name: | Oswald, Andreas (Verw.Angestellter) |
Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Wahlen, Land-und Forstwirtschaft, Sozialwesen, Jugend und Sport, Gesundheitswesen | |
Kontakt: | Tel. 08504 9122 10, Fax 08504 9122 23 |
eMail: | andreas.oswald@thurmansbang.de |
Büro: | 1. Stock, Zimmer 14 |