Jugendfischereischeine: 10. bis 18. Lebensjahr, mit Begleitung eines volljährigen Fischers.
Können für 5 Jahre oder auf Lebenszeit ausgestellt werden (mit Prüfungszeugnis möglich ab dem 14. Lebensjahr).
Urlauber wenden sich wegen Tagesfischereischeine bitte an das Tourismusbüro.
Unterschiedlich; zu erfragen bei der Gemeinde.
Name: | Oswald, Andreas (Verw.Angestellter) |
Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Wahlen, Land-und Forstwirtschaft, Sozialwesen, Jugend und Sport, Gesundheitswesen | |
Kontakt: | Tel. 08504 9122 10, Fax 08504 9122 23 |
eMail: | andreas.oswald@thurmansbang.de |
Büro: | 1. Stock, Zimmer 14 |