Grundsätzlich ist für jedes Bauvorhaben bei der Gemeinde ein Bauantrag zu stellen, der vom Landratsamt genehmigt werden muss. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und Bearbeitung des Antrags erforderliche Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in Art. 57 BayBO geregelt und können in der VG-Bauverwaltung oder im Landratsamt Freyung-Grafenau (Hr. Meininger, Tel. 08551 57 173) nachgefragt werden.
Desweiteren gibt es die Möglichkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahrens, das in Art. 58 BayBO beschrieben ist. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nur dann möglich, wenn sich das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet.
Name: | Bauer, Harald (Verw.Angestellter) |
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, Verkehrswesen, Öffentliche Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen, Bauhofangelegenheiten, Personalwesen | |
Kontakt: | Tel. 08504 9122 11, Fax 08504 9122 23 |
eMail: | harald.bauer@thurmansbang.de |
Büro: | 1. Stock Zimmer 18 |
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