Große Teile der Gemeinden sind an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Wer nicht angeschlossen ist, muss seine häuslichen Abwässer über ein Abfuhrunternehmen innerhalb eines 2-Jahre-Zeitraumes leeren lassen. Den Leistungsnachweis oder die jeweilige Rechnung sind der Steuerstelle vorzulegen, damit die Erhebung der Kleineinleiterabgabe (17,90 € pro gemeldeter Person) entfällt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die häuslichen Abwässer direkt an die Kläranlage Zenting anzuliefern (nur für Bürger aus dem Gemeindebereich Zenting).
Keinesfalls dürfen häuslichen Abwässer auf Grünland ausgebracht werden!
Name: |
Pfoser, Konrad |
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Geschäftsleitung, Schule und Kultur, Personalwesen |
Kontakt: | Tel. 08504 9122 15, Fax 08504 9122 23 |
eMail: | konrad.pfoser@thurmansbang.de |
Büro: | 1. Stock, Zimmer 15 |