Jede öffentliche Veranstaltung ist anzeigepflichtig. In den meisten Fällen geht damit auch eine Gestattung zum Betrieb einer vorübergehenden Schank- und Speisewirtschaft einher. Es handelt sich hierbei überwiegend um Vereinsfeste, die im Freien, in Hallen oder Zelten abgehalten werden. Die Sperrzeit beginnt um 5:00 Uhr.
Evtl. Mietvertrag für die Festhalle der Gemeinde, bzw. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück die Veranstaltung stattfinden soll.
Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung
Unterschiedlich nach Art der Veranstaltung
Name: | Oswald, Andreas (Verw.Angestellter) |
Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Wahlen, Land-und Forstwirtschaft, Sozialwesen, Jugend und Sport, Gesundheitswesen | |
Kontakt: | Tel. 08504 9122 10, Fax 08504 9122 23 |
eMail: | andreas.oswald@thurmansbang.de |
Büro: | 1. Stock, Zimmer 14 |