Sie müssen dazu ins Standesamt derjenigen Gemeinde gehen, in der die Person verstorben ist.
Eine Person mit Wohnsitz in Thurmansbang stirbt in Thurmansbang. Die Sterbeurkunde wird dann im Standesamt der Stadt Grafenau ausgestellt.
Sie müssen nachweisen, dass Sie zur Anforderung der Urkunde berechtigt sind.
Standesamt Grafenau, Fr. Höcker, Tel.:08552/9623-46