Säumniszuschläge

Beschreibung:

Bei Mahnungen von öffentlich-rechtlichen Forderungen ab einem Betrag von 50,- € werden Säumniszuschläge in Höhe von 1% berechnet. Dabei zählen nur angefangene Monate und der fällige Betrag wird jeweils auf den nächsten, durch 50 teilbaren Betrag abgerundet. Im Hinblich auf die Gleichbehandlung mit termingerechten Zahlern können die Säumniszuschläge nicht erlassen werden.

Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):

 

Name:

Lüftl, Rebecca
(VFA-K, Kassenverwaltung, stellv. Kassenverwalterin)

    
Kontakt: Tel. 08504 9122 21, Fax 08504 9122 23
eMail: rebecca.lueftl@thurmansbang.de
Büro: 2. Stock, Zimmer 26

 

 

Name: Friedl, Claudia
(Kassenverwalterin)
  Finanzverwaltung, Steuern u. Abgaben
Kontakt:  Tel. 08504 9122 26, Fax 08504 9122 23
eMail: claudia.friedl@thurmansbang.de
Büro: 2. Stock, Zimmer 26