Kinderreisepass

Beschreibung:

Die Gültigkeit des Kinderrreisepasses beträgt 1 Jahr. Er ist jedoch höchstens bis zum 12. Lebensjahr gültig.
Der Antrag muss von den Erziehungsberechtigten oder den sorgeberechtigten Personen unterschrieben werden.

Notwendige Unterlagen:

1 aktuelles, biometrietaugliches Passbild

Wann / Frist:

Die Ausstellung erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Gebühren:

13,- € Erstausstellung

6,- € Verlängerung

Gemäß dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (BGBl Nr. 271) dürfen ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Dokumente, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum

Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):

 

Name: Oswald, Andreas (Verw.Angestellter)
  Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Wahlen, Land-und Forstwirtschaft, Sozialwesen, Jugend und Sport, Gesundheitswesen
Kontakt:  Tel. 08504 9122 10, Fax 08504 9122 23
eMail: andreas.oswald@thurmansbang.de
Büro: 1. Stock, Zimmer 14

 

 

Name: Obermeier, Lena
(Verw.Angestellte)
   Mitteilungsblatt; Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Land-und Forstwirtschaft, Sozialwesen, Jugend und Sport, Gesundheitswesen, Jagd
Kontakt: Tel. 08504 9122 12, Fax 08504 9122 23
eMail: lena.obermeier@thurmansbang.de
Büro: 1. Stock, Zimmer 13

 

 

Name:

Wenzel Verena (Verw. Angestellte)

 

Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u.
Ordnung, Land- und Forstwirtschaft,
Sozialwesen, Gesundheitswesen

Kontakt: Tel. 08504 9122 18, Fax 08504 9122 23
eMail: verena.wenzel@thurmansbang.de
Büro: 1. Stock, Zimmer 13